Neubau Feuerwehr Neustetten
Ausloberin: Gemeinde Neustetten
Aufgabe: Neubau eines Feuerwehrhauses in Neustetten
Standort: 72149 Neustetten
Verfahren: Realisierungswettbewerb
Ergebnis: Anerkennung
Fachplaner*innen: freiraumconcept // Helber Ruff // WM-Energiebüro
Bearbeitungszeitraum: 07/2024- 08/2024
Visualisierung: Kubus360
Ausgangslage und Aufgabe
Die Gemeinde Neustetten beabsichtigt den Neubau eines zentralen Feuerwehrhauses als Ersatz für die drei bestehenden Feuerwehrmagazine in Remmingsheim, Nellingsheim und Wolfenhausen. Der neue, gemeinsame Standort bietet die Chance, optimale Voraussetzungen im Hinblick auf Ausrüstung, Räumlichkeiten, Personal und Fahrzeuge zu erzeugen und somit eine dauerhafte Sicherstellung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten.
Der vorliegende Entwurf befasst sich mit dem Neubau eines modernen Feuerwehrhauses als Ersatz für drei bestehende Feuerwehrmagazine. Die zentralen Neupositionierung im Gewerbegebiet am Rande von Remmingsheim lässt eine schnelle Erreichbarkeit der beiden Teilorte Nellingsheim und Wolfenhausen erwarten. Der Neubau ist dabei als qualitätvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude geplant. Zusammen mit der Stäblehalle bilden sie einen städtebaulichen Schwerpunkt innerhalb des Gewerbegebiets.
Städtebau
Das Feuerwehrhaus reiht sich als kompakter Baukörper entlang der Straße“ im Hauser Feld“ ein. Der zweigeschossige Neubau schafft durch seine geringe Grundfläche definierte Außenbereiche und ermöglich so einen reibungslosen Betriebsablauf der Feuerwehr. Das übergeordnete Leitmotiv bildet ein ruhig liegender, volumetrischer Baukörper, welcher durch Zurücktreten die jeweiligen Adressen markiert.
Während sich die Fahrzeughalle mit Vorfeld und Alarmausfahrt zur Straße „Im Häuser Feld“ orientiert, sind die Alarmstellplätze mit Übungsfläche rückwärtig entlang dem Gewerbering angeordnet. Im Alarmfall gewährleistet die vorgeschlagene Positionierung des Feuerwehrhauses einen kreuzungsarmen Verkehrsablauf zwischen Parken, Alarmeingang und Alarmausfahrt. Der Neubau befindet sich vollständig innerhalb der Grenzen des vorgegeben B-Plans und überschreitet mit 7,5 m nicht die Maximalhöhe.