Änderung der Vergabeverordnung und ihre Auswirkung

Vergabeverordnung. Änderung. Schwellenwert

Kubus360 betreut jedes Jahr eine Vielzahl an Vergabeverfahren – Wettbewerbsverfahren nach der RPW oder Verhandlungsverfahren gemäß der Vergabeordnung.

Genau diese Vergabeverordnung wurde in diesem Jahr rechtskräftig geändert – § 3 Abs. 7 Satz 2 wurde gestrichen. Das hat zur Folge, dass der Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen von Planungsleistungen früher als bisher überschritten wird , da alle Planerleistungen zur Ermittlung der Summe addiert werden müssen. So werden nun auch für kleinere Bauvorhaben vermehrt europaweite Ausschreibungen notwendig.

Aus gegebenem Anlass bieten wir im Rahmen einer kostenfreien Beratung an, anstehende Projekte und Vergaben unserer Kunden zu prüfen und Handlungsempfehlungen auszuarbeiten. Kommen Sie gerne auf uns zu!

Hier finden Sie eine Auswahl unserer Referenzprojekte

Weitere Informationen und eine Bewertung der Bundesingenieurkammer finden Sie hier: Link